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   VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514   

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VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514 (https://dejure.org/2016,69773)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - RO 2 K 16.514 (https://dejure.org/2016,69773)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - RO 2 K 16.514 (https://dejure.org/2016,69773)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.515

    Rechtswidrige Einziehung eines Grundstücks

    Auszug aus VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
    Im Übrigen grenzt es im Norden an das Anwesen des Klägers im Parallelverfahren RO 2 K 16.515 an (FlNr. 19).

    Der Kläger sowie sein Nachbar (Kläger im Verfahren RO 2 K 16.515) erhoben hier auf hin Klagen zum Verwaltungsgericht Regensburg gerichtet auf die Feststellung, dass es sich bei dem über die FlNrn.

    Die Akten im Verfahren Az. RO 2 K 13.2136 (nun RO 2 K 16.515), RO 2 K 10.118 und RO 2 K 10.140 wurden beigezogen; auch auf sie wird Bezug genommen.

    Hiergegen wenden sowohl der Kläger als auch sein Nachbar (Kläger im Verfahren RO 2 K 16.515) ein, dieses eingetragene Geh- und Fahrtrecht sei nach einem zugrundeliegenden Lageplan mit farbiger Markierung nicht ausreichend dimensioniert, um mit den betriebsbedingt erforderlichen Fahrzeugen und Geräten befahren zu werden.

    Dies bestätigt der Nachbar (Kläger im Verfahren RO 2 K 16.515) unter Hinweis darauf, dass es dabei jedoch zu Beschädigungen seines Grundstücks gekommen sei und es sich nicht um einen Dauerzustand handeln könne.

    Zu diesem Zweck greift sie nunmehr auf das Instrumentarium der Einziehung nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG zurück, obwohl ihr bereits die Rechtsaufsichtsbehörde laut E-Mail des Landratsamts C ... vom 4. April 2012 an den Kläger im Verfahren RO 2 K 16.515 mitgeteilt hat, dass weder einen Anspruch auf Einziehung bestehe noch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einziehung vorlägen.

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220

    Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer

    Auszug aus VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
    Dies gilt auch für Anlieger oder Nutzer einer Straße (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl. 2012, 666).

    Insbesondere findet ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der straßenrechtlichen Einziehungsverfügung statt (BayVGH, B.v. 6.10.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Auszug aus VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
    Mit Urteil vom 28. Februar 2012 (Az. 8 B 11.2934) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Berufungsverfahren das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. November 2010 - RO 2 K 10.118 - ab und stellte fest, dass es sich bei dem über die Grundstücke FlNrn.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Auszug aus VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 u. 8 ZB 15.2320 - (juris m.w.N.) ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.08.2012 - 9 B 18.12

    Allgemeines Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheit des Verwaltungsaktes (Einzelfall)

    Auszug aus VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 14. August 2012 zurück (Az. 9 B 18.12).
  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.515

    Rechtswidrige Einziehung eines Grundstücks

    23 (Anwesen des Klägers im Parallelverfahren RO 2 K 16.514).

    Der Kläger sowie sein Nachbar (Kläger im Verfahren RO 2 K 16.514) erhoben hierauf hin Klagen zum Verwaltungsgericht Regensburg gerichtet auf die Feststellung, dass es sich bei dem über die FlNrn.

    Die Akten aus den Verfahren RO 2 K 13.2100 (nun RO 2 K 16.514), RO 2 K 10.118 und RO 2 K 10.140 wurden beigezogen; auch auf sie wird Bezug genommen.

    Hiergegen wenden sowohl der Kläger als auch sein Nachbar (Kläger im Verfahren RO 2 K 16.514) ein, dieses eingetragene Geh- und Fahrtrecht sei nach einem zugrundeliegenden Lageplan mit farbiger Markierung nicht ausreichend dimensioniert, um mit den betriebsbedingt erforderlichen Fahrzeugen und Geräten befahren zu werden.

    8/13 zu gelangen (vgl. U.v. 29.09.2016 im Verfahren RO 2 K 16.514).

  • VG Göttingen, 28.11.2018 - 1 A 81/16

    Angewiesensein; Einziehung; Erschließungsfunktion; Erschließungsinteresse;

    Die Klägerin macht geltend, dass die Zuwegung über die Straße "H." Grundlage für die seit dem Ende der 1960er Jahre bestehende Nutzung des Betriebsgrundstücks als Produktionsstätte ist und der Wegfall der Zuwegung dazu führt, dass das Grundstück nicht mehr in zumutbarer Weise als solche genutzt werden kann und der Fortbestand des Betriebs in Rede steht (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.09.2016 - RO 2 K 16.514 -, juris Rn. 27).

    Aus Sicht des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG ist hierfür maßgeblich, ob die Benutzbarkeit des Grundstücks und der Zufahrt infolge Veränderung der Straße nachhaltig beeinträchtigt wird (Stahlhut, in: Kodal, a.a.O., S. 804 Rn. 47.3 zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Enteignungen; Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 und 8 ZB 15.2320 -, juris Rn. 13; VG Regenburg, Urt. v. 29.09.2016, a.a.O., Rn. 26).

  • VG Minden, 04.09.2018 - 1 K 9837/17
    vgl. zur fehlenden Klagebefugnis in einem solchen Fall Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2018 - 7 ME 110/17 -, Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 B 27/17 -, juris Rn. 8; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 29.09.2016 - RO 2 K 16.514 -, juris Rn. 25.
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